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Das Umlageverfahren verschwindet, aber die Stromeinspeisevergütung bleibt hinter den Energiepreisen zurück

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In Zeiten himmelhoher Energiepreise scheinen Verbraucher mit Sonnenkollektoren auf ihren Dächern die wahren Gewinner zu sein. Dank des günstigen Net-Metering-Systems ziehen Sie den von Ihnen erzeugten Strom von dem verbrauchten Strom ab. Die Regierung plant, diese Regelung in den kommenden Jahren auslaufen zu lassen. Dadurch werden die Verbraucher zunehmend von der Einspeisevergütung ihres Energieunternehmens abhängig. Aber ist dies bereits gut geregelt?

Was ist Netting?

Wenn Sie mit Ihren Solarmodulen mehr Strom erzeugen, als Sie zu diesem Zeitpunkt selbst verbrauchen, speisen Sie diesen Strom in das Netz ein. Angenommen, Sie haben Sonnenkollektoren und erzeugen 4000 kWh (Kilowattstunden) Strom im Jahr, den größten Teil davon im Sommer. Sie verbrauchen durchschnittlich 250 kWh Strom pro Monat, das sind 3000 kWh pro Jahr. Dann werden diese 3000 kWh auf Ihrer Stromrechnung mit 3000 kWh verrechnet, die Sie selbst erzeugt haben. Dies wird als Net Metering bezeichnet. Auf diese Weise profitieren Sie auch in den dunklen Wintermonaten von der Energie, die von Ihren Solarmodulen erzeugt wird.

Einspeisevergütung

In diesem Beispiel haben wir netto 1000 kWh mehr erzeugt als wir verbraucht haben. Hierfür bietet Ihr Energieversorgungsunternehmen einen Tarif an. Dies wird als Einspeisetarif bezeichnet. Die Regierung plant, das Net-Metering schrittweise abzuschaffen. Im Jahr 2025 dürfen Sie noch 67 % Ihrer Energierechnung verrechnen, aber dieser Anteil wird schrittweise sinken, bis Sie im Jahr 2031 gar nichts mehr verrechnen dürfen. Sie sind dann vollständig von der Einspeisevergütung abhängig.

KalenderjahrZu netzen
2022100 Prozent
2023100 Prozent
2024100 Prozent
202564 Prozent
202664 Prozent
202755 Prozent
202846 Prozent
202937 Prozent
203028 Prozent
20310 Prozent

Was ist angemessen?

Dies sollte eine “angemessene Einspeisevergütung” sein. Aber was ist vernünftig? Bis 2014 war dies klar geregelt: Ein Minimum von 70 % des reinen Liefertarifs war eine angemessene Gebühr. Derzeit gibt es keine Mindestgebühr. Minister Jetten (EZK) will den gesetzlichen Mindestsatz auf 80 Prozent des reinen Liefertarifs festlegen. Dies soll im neuen Energiegesetz festgelegt werden.

Einspeisevergütung hinkt hinterher

Obwohl die Energiepreise in den letzten Monaten drastisch gestiegen sind, ist dies bei der Einspeisevergütung nicht der Fall. Der Energiekonzern Eneco zum Beispiel erntete im August viel Kritik, als er ankündigte, die Einspeisevergütung auf 9 Cent anzuheben. In den letzten Jahren war die Einspeisevergütung von Eneco an den von den Kunden selbst gezahlten Tarif gekoppelt. Nach Kritik des Verbraucherverbandes und anderer gilt die 9-Cent-Einspeisevergütung nur für Haushalte mit variablem Anschluss.

Die Antwort von Eneco

In einer Antwort an Radar sagte ein Eneco-Sprecher, die Einspeisevergütung basiere auf dem Wert der an den Markt zurückgelieferten Energie.

Essent und Vattenfall

Von den drei großen Energieunternehmen hat Essent die niedrigste Einspeisevergütung. 5,5 Cent pro kWh sind bei weitem nicht die 80 Prozent, die Minister Jetten (EZK) erreichen will. Vattenfall hat kürzlich seine Einspeisevergütung erhöht: Sie beträgt ab September 2022 16,8 Cent pro kWh.

Monatliche Aufrechnung

Für die meisten Haushalte mit Sonnenkollektoren wird es erst ab 2025 wirklich wichtig sein, wie hoch ihre Einspeisevergütung ist. Immerhin können sie bis dahin jährlich aufstocken. Die Kunden von Budget Energie kommen nicht in den Genuss dieser günstigen Regelung. Das Energieunternehmen (zu dem auch die NLE gehört) bietet Verträge an, bei denen sich die Preise auf monatlicher Basis an den Markt anpassen. Nach Angaben des Energieunternehmens ist dies auch der Grund für die monatliche Aufrechnung. Für einen Kunden mit variablen Tarifen ändern sich die Tarife jeden Monat, weshalb wir diese Kunden monatlich abrechnen”, so Budget Energie.

Ungünstige Regelung

Dies ist sehr ungünstig für Haushalte mit Sonnenkollektoren. In den Sommermonaten erhalten Sie eine geringe Einspeisevergütung, und im Winter können Sie nicht von dem im Sommer erzeugten Strom profitieren. Aber ist das einfach so erlaubt? Aus dem Gesetz geht nicht explizit hervor, über welchen Zeitraum die Bilanzierung der eingespeisten und entnommenen Strommenge erfolgen muss, dies ergibt sich aber aus der Novelle, mit der die Bilanzierungsregelung 2004 in Kraft getreten ist”, schreibt Minister Jetten (EZK) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Henri Bontenbal (CDA). Der Minister hat der Abgeordnetenkammer einen Änderungsantrag übermittelt, in dem er ausdrücklich festschreiben will, dass die Energieunternehmen jährlich eine Bilanz erstellen müssen.

ACM-Reaktion auf Netting

Die ACM ist auch der Meinung, dass die Energieversorger in der jährlichen Endabrechnung einen Ausgleich schaffen sollten, dass aber die Regeln dafür unklar sind. Da in den Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass die Aufrechnung jährlich zu erfolgen hat, wird der Artikel über die Aufrechnung im Elektrizitätsgesetz um das Wort “jährlich” ergänzt. Dies bedeutet, dass eine Aufrechnung über einen anderen Zeitraum (z. B. pro Monat) nicht zulässig ist. Da diese Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten ist und die Gesetzgebung daher nicht ausdrücklich besagt, dass eine Aufrechnung auf monatlicher Basis nicht zulässig ist, kann die ACM dies noch nicht durchsetzen.

Keine Durchsetzung der Entschädigung

Doch was bedeutet die Gesetzesänderung für die Kunden von Budget Energie, die in den letzten Monaten Strom ins Netz eingespeist haben? Wenig, so die Antwort der ACM. Selbst wenn der Gesetzestext geändert wird, kann die ACM keine rückwirkende Entschädigung durchsetzen. Generell ist die ACM nicht befugt, einem Anbieter einen finanziellen Ausgleich für die Verbraucher aufzuerlegen. Dafür werden die Verbraucher vor Gericht gehen müssen”.